Geschäftsordnung

Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. März 2003 wurde die Geschäftsordnung abgeändert.

Die Geschäftsordnung ist in Übereinstimmung mit den geltenden Statuten der deutschen Komturei des Ordens aufgestellt worden.

Artikel 1

Aufgaben

Die Komturei gewährt Hilfe und Unterstützung im Geiste christlicher Nächstenliebe. Alljährlich befindet das Kapitel über Schwerpunkte im Sinne der Zielsetzungen. Dabei steht das Vorbild des Heiligen Sebastian im Vordergrund.

Die Mitglieder der Komturei sind verpflichtet, gemäß der Geschäftsordnung des Mutterordens, für die Einheit der christlichen Kirche zu wirken und zu beten.

Den verstorbenen Mitgliedern der Komturei erweisen Ordensmitglieder die letzte Ehre.

Artikel 2

Verfahren für die Aufnahme und Beförderungen

Die Vorschläge für eine Aufnahme in den Orden müssen bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres an den Leitenden Großkomtur gerichtet werden.

Jeder hat das Recht, Kandidaten zur Aufnahme vorzuschlagen. Der Vorschlag muss von zwei Ordensmitglieder befürwortet und verbürgt werden. Aus dem Aufnahmeantrag muss hervorgehen, dass der Kandidat den Zielsetzungen des Ordens entspricht. Dem Aufnahmeantrag ist ein Lebenslauf des Kandidaten beizufügen.

Bei Geistlichen ist das „nihil obstat“ des Ordinarius erforderlich.

Die Aufnahmen in den Orden erfolgen mit der ersten Rangstufe. Die Beförderungen erfolgen Rangstufe für Rangstufe nach mindestens fünf Jahren der Zugehörigkeit zum vorhergehenden Rang.

Auf begründeten Antrag von Ordensmitgliedern kann von dieser Bestimmung abgewichen werden.

Artikel 3

Investituren

Wenn der Großmeister nicht anwesend ist, steht es dem Leitenden Großkomtur zu, die Investituren vorzunehmen. Ist der Leitende Großkomtur abwesend, dann ist der Großkomtur an der Kapitelkirche bzw. ein vom Leitenden Großkomtur beauftragtes Kapitelmitglied zuständig.

Artikel 4

Ehrenzeichen des Ordens

Der Leitende Großkomtur trägt eine Kette.
Die Ordenszeichen für Großkomture, Großoffiziere und Komture entsprechen dem Ordenszeichen für Komture (Kommandeure) des Mutterordens.
Der Großoffizier trägt dazu ein Steckkreuz.
Der Großkomtur trägt zusätzlich ein blutrotes Schulterband mit einem achtstrahligen Stern.
Die Ordenszeichen für Offiziere und Ritter entsprechen denen des Mutterordens.

Die Rückseite der Ordenszeichen ist glatt und trägt die laufende Nummer des Trägers, seinen Namen und das Datum seiner Investitur.

Artikel 5

Kleidung

Jedes Ordensmitglied erhält mit der Aufnahmegebühr den Ordensmantel.
Der Mantel ist hergestellt aus dunkelgrünem Samt und hat weißes Satinfutter.
Der hochstehende Kragen wird durch goldfarbene Kordeln mit Quasten zusammen gehalten.
An der linken Mantelseite ist das rote Ordenszeichene in Gold gestickt angebracht.
Der Ordensmantel darf mit keinen anderen Auszeichnungen dekoriert werden.

Artikel 6

Der Leitende Großkomtur


Der Leitende Großkomtur ist Vorsitzender der Kapitelzusammenkünfte und der Versammlungen der Komturei. Er leitet auch die Aktivitäten der Komturei.

Wenn der Leitende Großkomtur glaubt, dass er aus irgendeinem Grunde seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, kann er zurücktreten. Das Kapitel entscheidet über die Nachfolge.
Das Ergebnis wird dem Bischof von Trier und dem Großmeister mitgeteilt.

Bei der Ernennung seines Nachfolgers wird der zurückgetretene Leitende Großkomtur den Titel Großkomtur Emeritus bekommen Er kann an den Sitzungen des Kapitels als Berater teilnehmen.

Bei einem plötzlichen Ausfall des Leitenden Großkomturs wird der Großkomtur an der Kapitelkirche sofort an den Großprior benachrichtigen. Weiter muss er alsbald eine ordentliche Sitzung des Kapitels einberufen. Er leitet die Komturei während des erforderlichen Zeitraumes bis zur Ernennung eines neuen Leitenden Großkomturs.

Der Großkomtur an der Kapitelkirche hat 30 Tage Zeit, um alles zu regeln.

Artikel 7

Großprior und Prior

Der Großprior und der Prior werden nach Beratung mit dem Bischof durch den Leitenden Großkomtur ernannt.

Aritkel 8

Der Großkomtur an der Kapitelkirche

Der Großkomtur an der Kapitelkirche ist zuständig für einen guten Verlauf der Investiturfeier. Er regelt die Reihefolge bei der Prozession sowie der Platzierung des Kapitels, der zu investierenden neuen Ordensmitglieder und der zur Beförderung vorgeschlagenen Mitglieder.
Außerdem reserviert er Plätze für die Ordensmitglieder.

Er vertritt den Leitenden Großkomtur bei dessen Abwesenheit in all seinen Funktionen.

Artikel 9

Das Kapitel

Das Kapitel kommt wenigstens einmal im Jahr zusammen, und zwar im Zusammenhang mit der Investiturfeier. Außerdem werden die Anträge bezüglich der Aufnahme neuer Mitglieder und der Beförderung von Mitgliedern behandelt.

Sollten außer dieser Sitzung weitere Sitzungen notwendig sein, werden sie vom Leitenden Großkomtur einberufen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Sitzung ist beschlußfähig, unbeschadet der Zahl der anwesenden Kapitelmitglieder.

Einladungen zu den Sitzungen des Kapitels erfolgen mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.

Anträge oder Änderungen zur Tagesordnung sind mindestens 14 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich dem Leitenden Großkomtur zuzustellen.

Artikel 10

Versammlung der Komturei

Die Versammlung der Komturei fällt mit der Feier der Investitur zusammen.

Für die Einberufung von Versammlungen gilt dasselbe wie für die Einberufung von Kapitelsitzungen.

Anträge oder Änderungen zur Tagesordnung sind mindestens 14 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich dem Leitenden Großkomtur zuzustellen.

Artikel 11

Das Investiturschwert

Das Schwert wird in der der Investitur voraufgehenden Prozessionen aufrecht vom Kanzler mitgeführt. Es wird zur Segnung auf den Altar gelegt.

Artikel 12

Die Ordenszeichen für die Investitur

Die Ordenszeichen werden in der Investitur voraufgehenden Prozession auf einem Zeremonienkissen vom Schatzmeister mitgeführt und zur Segnung auf den Altar gelegt.

Artikel 13

Reihenfolge bei der Prozession

  1. Träger des Weihrauchfasses
  2. Prozessionskreuz, begleitet von zwei Flambeauträgern
  3. das Banner der Komturei
  4. Schwertträger
  5. Träger des Zeremonienkissens mit Ordenszeichen zur Investitur und Beförderung
  6. Großmeister, begleitet vom Leitenden Großkomtur und dem Großkomtur an der Kapitelkirche
  7. Ordensmitglieder
  8. Geistlichkeit

Artikel 14

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

Die Aufnahmegebühr beträgt € 600,00. In diesem Betrag sind die Kosten für den Ordensmantel, das Ordenszeichen und die Urkunde enthalten.

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt € 75,00. Er muss bis zum Jahresende bezahlt sein. In besonderen Fällen kann das Kapitel Befreiung gewähren.

Artikel 15

Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung).

Ein Antrag auf geheime Abstimmung kann von jedem Kapitelmitglied erstellt werden. Der Antrag ist angenommen, wenn die Hälfte der Anwesenden in offener Abstimmung diesem Verfahren zustimmt.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Artikel 16

Mitteilungen

Mitteilungen, den Orden / die Komturei betreffend, erfolgen schriftlich und vertraulich.

In Fällen, die in dieser Geschäftsordnung oder in der Satzung nicht vorgesehen sind, entscheidet das Kapitel.