Satzung

Edle Erz-Bruderschaft vom Souveränen Orden des Roten Löwen von Limburg und des Heiligen Sebastian – Deutsche Komturei

der Edele Eed-Broederschap van de Souvereine Orde van de Rode Leeuw van Limburg en de Heilige Sebastianus verbonden met
>L´Ordre de Saint Sebastien de France et de Navarre de l´an 825<

Satzung der Deutschen Komturei

Präambel

Die >Edele Eedbroederschap van de Souvereine Orden van de Rode Leeuw van Limburg en de Heiligen Sebastianus<, nachstehend >Orden> genannt, wurde am 10. Dezember 1979 in Maaseik (Belgien) gestiftet. 1982 wurde am Hochfest des Ordens der Anschluß an den >Orden des Heiligen Sebastianus von Frankreich und Navarra aus dem Jahre 825< vollzogen. Dieser Orden wurde um 825 errichtet, und zwar einmal zum Schutz der sich in der Abtei St. Médard bei Soissons befindlichen Reliquie des Heiligen Sebastian, dann aber auch zum Schutz der dorthin kommenden Pilger.

Die deutsche Komturei des Ordens wurde am 13.Dezember 1994 durch den Bischof Hermann Josef Spital von Trier errichtet.

In Anlehnung an die Statuten des Mutterordens gibt sich die deutsche Komturei nachstehende Satzung:

§ 1 Name und Sitz

Die deutsche Komturei ist selbständiges Glied des Mutterordens. Sie führt dessen Namen mit dem Zusatz >Deutsche Komturei<. Sie hat ihren SItz an der Kapitelkirche in St. Sebastian bei Koblenz.

§ 2 Zielsetzung

Aufgabe des Ordens ist es, die geistigen und geistlichen Werte des christlichen Glaubens zu erhalten und zu vertiefen.

Die Zielsetzung versucht jedes Ordensmitglied zu erreichen, indem es die christliche Bruderschaft und Nächstenliebe in Wort und Tat ausübt und diese einzeln oder in Gemeinschaft durch brüderliche Hilfe, Veranstaltungen, Vorträge und Gespräche nach außen hin darstellt.

Für Mitglieder aus dem Bereich des historischen Schützenwesens besteht die Verpflichtung, auch innerhalb der europäischen Gemeinschaft der Schützen über die Grenzen der Völker hinaus zu wirken, Vorurteile gegeneinander abzubauen und in Frieden, Gerechtigkeit und Menschlichkeit miteinander zu leben.

Wegen der ausschließlich religiösen und karitativen Zielsetzung des Ordens steht die Komturei jeglicher Bewegung oder Veranstaltung politischen Charakters fern.

§ 3 Leitmotiv

Das Leitmoties Mutterordens lautet: >Voor outer, haerdt en troon.<

Das heißt übersetzt: >Für Altar,Herd und Thron.<

Das Leitmotiv der deutschen Komturei lautet:

>Für Glaube, Sitte und Heimat.<

Dieses Leitmotiv entspricht den Zielsetzungen des Ordens. Es verdeutlicht, dass der Orden

  • eng mit der Kirche verbunden ist,
  • die christlichen Werte verteidigt,
  • die Autorität von Kirche und Staat anerkennt.

§ 4 Patronat

Der Orden und damit die deutsche Komturei stehen unter dem Schutz des Heiligen Märtyrers Sebastian, der als Patron des historischen Schützenwesens in Europa besonders verehrt wird.
Der Festtag des Ordens ist der 20. Januar. Fällt der 20. Januar nicht auf einen Sonntag, findet an einem Sonntag in der Oktav des 20. Januar in der Kapitelkirche des Mutterordens die feierliche Investitur der neuen Mitglieder statt.
Die deutsche Komturei investiert ihre neuen Mitglieder jeweils am Sonntag Laetate (4. Fastensonntag).

§ 5 Gemeinnützigkeit

Die Komturei verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes >Steuerbegünstigte Zwecke< der Abgabenordnung. Die Komturei ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel der Komturei dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Komturei. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Komturei fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Das Geschäftsjahr der Komturei ist das Kalenderjahr.

§ 6 Mitgliedschaft

Wer in den Orden aufgenommen werden soll, muß dem Kapitel vorgeschlagen werden. Niemand kann sich selbst vorschlagen. Das Kapitel kann auch ohne Empfehlung von außen Mitglieder in den Orden aufnehmen.

Die vorgeschlagenen Personen müssen den katholischen Glauben praktizieren, eine vorbildliche sittliche Lebensführung zeigen und sich verpflichten, dies auch in Zukunft zu tun.

Geistliche können ebenfalls Ordensmitglieder werden. Sie erfüllen im Orden der Komturei religiöse Aufgaben.

§ 7 Rangstufen der Ordensmitglieder

Die Komturei besteht aus Mitgliedern folgender Rangstufen:

  • Großkomture,
  • Großoffiziere,
  • Komture (Kommandeure),
  • Offiziere,
  • Ritter.

§ 8 Aufnahmen und Beförderungen

Die Aufnahmen und Beförderungen der Ordensmitglieder werden vom Leitenden Großkomtur durch eine von ihm unterzeichnete Ernennungsurkunde verfügt.

Die Urkunde wird außerdem vom Großprior und dem Kanzler der Komturei unterzeichnet. Der Kanzler führt über die Mitglieder ein Ordensbuch. Aufnahmen in den Orden erfolgen mit der ersten Rangstufe (Ritter).

Die Beförderungen erfolgen auf Antrag mindestens 5 Jahren Zugehörigkeit in einer Rangstufe zum nächst höheren Rang. Auf begründeten Antrag hin kann von dieser Bestimmung abgewichen werden. Die Dokumente für die Aufnahme und Rangerhöhung werden vom Kanzler der Komturei geprüft und bearbeitet, bevor sie zur Beratung in das Kapitel der Komturei gehen.

Das Kapitel entscheidet nach gründlicher Beratung mit 2/3 Stimmenmehrheit über die Aufnahme bzw. Beförderung. Über die Abstimmung wird ein schriftliches Protokoll gefertigt, das als vertrauliche Unterlage in das Archiv der Komturei aufgenommen wird.

Die Namen der zu Investierenden werden vom Kapitel dem Bischof von Trier mitgeteilt. Ihm steht das Recht der Ablehnung zu. Bei Ablehnung eines Vorschlages ist das Kapitel nicht verpflichtet, die Gründe der Verweigerung bekannt zu geben.

§ 9 Investituren

Die Investituren erfolgen durch den Großmeister des Ordens bzw. den Leitenden Großkomtur.

§ 10 Teilnahme an Zeremonien und Veranstaltungen

Die Ordensmitglieder verpflichten sich zur Teilnahme an den Zusammenkünften, Zeremonien, religiösen Veranstaltungen sowie den geistlichen und karitativen Tätigkeiten, die der Orden bzw. die Komturei initiiert.

§ 11 Leitung der Komturei

Die Komturei wird durch das Kapitel geleitet und verwaltet.

Das Kapitel besteht aus:

  • dem Leitenden Großkomtur,
  • dem Großkomtur an der Kapitelkirche,
  • dem Großprior,
  • dem Prior,
  • dem Kanzler,
  • dem Schatzmeister,
  • dem Kapitelherren.
Die Kapitelherren werden vom Leitenden Großkomtur aus den Reihen der Ordensmitglieder vorgeschlagen und von ihm auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Nach Ablauf dieser Zeit können sie vom Leitenden Großkomtur erneut im Amt bestätigt werden. Das Kapitel kann für besondere Aufgaben Ordensmitglieder kooptieren.

§ 12 Aufgabenverteilung

Der Leitende Großkomtur ist der Repräsentant der deutschen Komturei. Er beruft die Kapitelsitzungen ein und leitet sie. Er leitet auch die Aktivitäten der Komturei.
Der Großkomtur an der Kapitelkirche sorgt für die Oranisation der religiösen Zeremonien bei der Investiturfeier. Er vertritt den Leitenden Großkomtur bei dessen Verhinderung.
Der Großprior ist der geistliche Leiter und zuständig für die religiösen und geistlichen Aktivitäten. Er unterhält die Verbindung zum Bischof von Trier. Der Großprior wird nach vorheriger Zustimmung des Bischofs von Trier vom Leitenden Großkomtur jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt.
Der Prior unterstützt den Großprior und vertritt ihn bei Abwesenheit. Seine Ernennung erfolgt wie die des Großpriors.
Der Kanzler ist zuständig für die Verwaltung der Komturei. Er fertigt die Protokolle der Kapitelsitzungen sowie der Versammlungen der Komturei an und erledigt die laufende Korrespondenz. Er führt auch das Archiv der Komturei.
Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen und die Insignien der Komturei.
Die Kapitelherren haben beratende Funktion. Die Festsetzung ihrer Anzahl steht dem Leitenden Großkomtur zu.
Ist das Amt des Leitenden Großkomturs vakant, so berät und entscheidet das Kapitel über die Nachfolge. Das Ergebnis wird dem Bischof von Trier und dem Großmeister mitgeteilt.

§ 13 Versammlung der Komturei

Die Versammlung der alle Mitglieder der Komturei angehören, kommt jährlich zusammen und wird durch den Leitenden Großkomtur einberufen.

Sie hat insbesondere folgende Befugnisse:

  • Sie beschließt über den Jahresbericht des Kapitels und die Aktivitäten für das kommende Jahr.
  • Sie billigt den Bericht des Schatzmeisters und den Etat für das kommende Wirtschaftsjahr.
  • Sie beschließt über die Entlastung des Kapitels nach Anhörung der Kassenprüfer.
  • Sie entscheidet auf Vorschlag des Kapitels über Änderungen der Statuten und über die Auflösung der Komturei.

§ 14 Mitgliedsbeitrag und Eintrittsgeld

Der Mitgliedsbeitrag und das Eintrittsgeld werden jährlich durch das Kapitel festgelegt und von der Versammlung der Komturei genehmigt.

§ 15 Fördernde Personen

Die Komturei kann Förderer haben. Förderer sind diejenigen Personen, die der Komturei ihre Sympathie bezeugen und sie durch einen finanziellen oder ideellen Beitrag unterstützen. Förderer sind nicht Mitglieder der Komturei.

§ 16 Streitigkeiten, Differenzen

Bei Meinungsverschiedenheiten unter Mitgliedern sind der Leitende Großkomtur und der Großprior verpflichtet, sich um eine Schlichtung zu bemühen.
Sollte diese nicht zustande kommen, so wird das Kapitel der Komturei sich der Sache annehmen.

§ 17 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ender durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

Die Mitglieder können aus eigenen Beweggründen aus dem Orden oder auch der Komturei austreten. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Kapitel zu erklären. Das austretende Mitglied hat auf das Vermögen der Komturei keinen Anspruch.

Ein Ordensmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen des Ordens schädigt, die Satzungsbestimmungen verletzt oder wenn das Mitglied mit dem Beitrag mehr als ein Jahr im Rückstand ist.

Über den Ausschluss entscheidet das Kapitel mit 2/3-Stimmenmehrheit. Dem Ordensmitglied ist vorher das rechtliche Gehör zu gewähren.

Ein ausgeschlossenes Mitglied darf die Ordenszeichen nicht mehr tragen.

§ 18 Auflösung er Komturei

Die Komturei kann nur durch den Beschluss einer außerordentlichen Versammlung aufgelöst werden. Hierzu sind 75% der Mitgliederstimmen erforderlich.
Im Falle der Auflösung der Komturei wird das verbleibende Vermögen dem Bischof von Trier übertragen, der es unmittelbar und ausschließlich für die Zielsetzung genannten Zwecke zu verwenden hat.

§ 19 Geschäftsordnung

Zu dieser Satzung erläßt das Kapitel eine Geschäftsordnung, die für alle Mitglieder der Komturei verbindlich ist.

§ 20 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Sitzung des Kapitels vom 15. Mai 1996 beschlossen und einstimmig angenommen.

56330 Kobern-Gondorf, 15. Mai 1996

  • Wilhelm Haake (Leitender Großkomtur)
  • Kurt Jannert (Großkomtur an der Kapitelkirche)
  • Domkapitular Stephan Schwarz (Großprior)
  • Theo Schröder (Kanzler)
  • Norbert Köny (Schatzmeister)
  • Friedel Junker (Kapitelherr)
  • Toni Diel (Kapitelherr)
  • Hans-Josef Koggel (Kapitelherr)